Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Pflichten des Auftragnehmers


Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für den Auftraggeber eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter zu
suchen. Die Personalsuche umfasst im einzelnen folgende Leistungen:

- Erstellen eines fachlichen und persönlichen Anforderungsprofils
- auf Wunsch Entwurf und Schaltung von Stellenanzeigen, Beratung über das geeignete Insertions-
medium und die komplette Bewerberadministration

- Suche und Auswahl anhand des Anforderungsprofils
- Führen von Vorgesprächen mit Bewerbern
- Vorstellung geeigneter Kandidaten mit Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung
- Unterstützung beim Vorstellungsgespräch
- Analyse des Vorstellungsgesprächs und Sicherstellung des Interesses beim Kandidaten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Daten und Informationen über den Auftraggeber
ausschliesslich zum Zweck der Vermittlung zu nutzen und vertraulich zu behandeln
(Bundesdatenschutzgesetz).


2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Erteilung aller Informationen, die
für eine gezielte Bewerbersuche und Auswahl erforderlich sind (Stellenprofil). Die Prüfung der vom
Auftragnehmer vorgestellten Bewerbungsunterlagen und eine Stellungnahme beim Bewerber oder
Auftragnehmer erfolgen innerhalb von 14 Tagen. Fristüberschreitungen, die die Nichtverfügbarkeit
des Bewerbers zur Folge haben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die ihm im Zuge des Vermittlungs-auftrages bekannt werden, insbesondere die persönlichen Daten der Kandidaten streng vertraulich
zu behandeln und die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Die Be-
werbungsunterlagen bleiben Eigentum des Bewerbers und sind nach Beendigung des Auftrags an
den Auftragnehmer herauszugeben.


3. Haftung

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen des Auftrages nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber aus dem Vertrags-
verhältnis mit dem vermittelten Mitarbeiter entstehen.


4. Vertragsbedingungen

Der Vertrag endet durch Erfüllung oder Kündigung. Erfüllung tritt ein, wenn der Auftraggeber einen
vom Auftragnehmer vorgestellten Bewerber in seinem Betrieb einstellt und ein Arbeitsvertrag
unterzeichnet wird. Die schriftliche Kündigung ist bis zum 15. eines Monats zum Ende des Kalender-
monats zulässig.


Schließt ein Dritter einen Vertrag (Arbeits-, Dienst-, Werksvertrag, Vereinbarung nach § 84 HGB) mit
einem Bewerber auf Grund von Unterlagen und Informationen, die der Auftraggeber von Auftrag-
nehmer erhalten hat, so hat der Auftragnehmer Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Ver-
mittlungshonorars zu zahlen.

5. Honorar

Das vereinbarte Honorar wird bei Einstellung und Unterzeichnung des Vertrages zwischen Bewerber und Auftraggeber (Erfüllung) oder bei Beendigung des Vermittlungsvertrages fällig. Für den Fall, dass der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages weitere durch den Auftragnehmer vorgestellte Bewerber in seinem Betrieb einstellt, hat er an den Auftragnehmer abhängig von Nr. 4 Satz 1 und 4 das vereinbarte Vermittlungshonorar zu zahlen.

Alle Honorare gelten zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

6. Sachkosten


Zusätzlich für die Durchführung des Auftrages erforderlich werdende Sachkosten werden nach Ab-
stimmung durch den Auftraggeber erstattet. Dazu zählen insbesondere;

- Anzeigekosten zu Listenpreisen der Verlage,
- Vorstellungskosten der Bewerber,
- Reisekosten des Auftragnehmers zu steuerlich anerkannten Sätzen

Ändert der Auftraggeber den Suchauftrag während der Bearbeitung in einem solchen Maße, dass
ein Neustart erforderlich wird, werden die dadurch verursachten Mehrkosten in Rechnung gestellt.

7. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei
Zahlung innerhalb von 3 Tagen wird bei Rechnungsbeträgen über 1.000,00 € 2% Skonto gewährt.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von
8% über dem Basiszinssatz geltend gemacht.

8. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Mündliche Vereinbarungen über die Schriftform sind unwirksam.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen aus diesem Vertrag mit Vollkaufleuten ist der Sitz
des Auftragnehmers.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein,
so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die
unwirksame Klausel durch eine solche ersetzen, die dem Sinn der vorstehenden Vereinbarungen
weitestgehend gerecht wird.



 

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