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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1.
Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, für den Auftraggeber eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter zu
suchen. Die Personalsuche
umfasst im einzelnen folgende Leistungen:

- Erstellen eines fachlichen
und persönlichen Anforderungsprofils
- auf Wunsch Entwurf und
Schaltung von Stellenanzeigen, Beratung über das geeignete Insertions-
medium und die komplette
Bewerberadministration
- Suche und Auswahl anhand des
Anforderungsprofils
- Führen von Vorgesprächen mit
Bewerbern
- Vorstellung geeigneter
Kandidaten mit Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung
- Unterstützung beim
Vorstellungsgespräch
- Analyse des
Vorstellungsgesprächs und Sicherstellung des Interesses beim Kandidaten

Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, sämtliche Daten und Informationen über den Auftraggeber
ausschliesslich zum Zweck der
Vermittlung zu nutzen und vertraulich zu behandeln
(Bundesdatenschutzgesetz).

2. Pflichten des
Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur
Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur Erteilung aller
Informationen, die
für eine gezielte
Bewerbersuche und Auswahl erforderlich sind (Stellenprofil). Die
Prüfung der vom
Auftragnehmer vorgestellten
Bewerbungsunterlagen und eine Stellungnahme beim Bewerber oder
Auftragnehmer erfolgen
innerhalb von 14 Tagen. Fristüberschreitungen, die die
Nichtverfügbarkeit
des Bewerbers zur Folge haben,
gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber verpflichtet
sich, alle Informationen und Daten, die ihm im Zuge des Vermittlungs- auftrages
bekannt werden, insbesondere die persönlichen Daten der Kandidaten
streng vertraulich
zu behandeln und die
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten. Die Be-
werbungsunterlagen bleiben
Eigentum des Bewerbers und sind nach Beendigung des Auftrags an
den Auftragnehmer
herauszugeben.

3. Haftung

Der Auftragnehmer haftet im
Rahmen des Auftrages nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der Auftragnehmer übernimmt
keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber aus dem Vertrags-
verhältnis mit dem
vermittelten Mitarbeiter entstehen.

4. Vertragsbedingungen

Der Vertrag endet durch
Erfüllung oder Kündigung. Erfüllung tritt ein, wenn der Auftraggeber
einen
vom Auftragnehmer
vorgestellten Bewerber in seinem Betrieb einstellt und ein
Arbeitsvertrag
unterzeichnet wird. Die
schriftliche Kündigung ist bis zum 15. eines Monats zum Ende des
Kalender-
monats zulässig.

Schließt ein Dritter einen
Vertrag (Arbeits-, Dienst-, Werksvertrag, Vereinbarung nach § 84 HGB)
mit
einem Bewerber auf Grund von
Unterlagen und Informationen, die der Auftraggeber von Auftrag-
nehmer erhalten hat, so hat
der Auftragnehmer Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Ver-
mittlungshonorars zu zahlen.

5. Honorar

Das vereinbarte Honorar wird
bei Einstellung und Unterzeichnung des Vertrages zwischen Bewerber und
Auftraggeber (Erfüllung) oder bei Beendigung des Vermittlungsvertrages
fällig. Für den Fall, dass der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten
nach Beendigung des Vertrages weitere durch den Auftragnehmer
vorgestellte Bewerber in seinem Betrieb einstellt, hat er an den
Auftragnehmer abhängig von Nr. 4 Satz 1 und 4 das vereinbarte
Vermittlungshonorar zu zahlen.

Alle Honorare gelten zuzüglich
Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

6. Sachkosten


Zusätzlich für die
Durchführung des Auftrages erforderlich werdende Sachkosten werden nach
Ab-
stimmung durch den
Auftraggeber erstattet. Dazu zählen insbesondere;

- Anzeigekosten zu
Listenpreisen der Verlage,
- Vorstellungskosten der
Bewerber,
- Reisekosten des
Auftragnehmers zu steuerlich anerkannten Sätzen

Ändert der Auftraggeber den
Suchauftrag während der Bearbeitung in einem solchen Maße, dass
ein Neustart erforderlich
wird, werden die dadurch verursachten Mehrkosten in Rechnung gestellt.

7. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen des
Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
Bei
Zahlung innerhalb von 3 Tagen
wird bei Rechnungsbeträgen über 1.000,00 € 2% Skonto gewährt.

Kommt der Auftraggeber in
Zahlungsverzug, werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von
8% über dem Basiszinssatz
geltend gemacht.

8. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Mündliche Vereinbarungen über
die Schriftform sind unwirksam.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle Leistungen aus diesem Vertrag mit Vollkaufleuten
ist der Sitz
des Auftragnehmers.

10. Salvatorische
Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein,
so berührt dies nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die
unwirksame Klausel durch eine
solche ersetzen, die dem Sinn der vorstehenden Vereinbarungen
weitestgehend gerecht wird.


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